Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Obwohl die Frage sehr einfach ist, lässt sie sich nicht pauschal beantworten. Zunächst sollten wir klären was sich hinter dem Begriff Notarkosten verbirgt. Im Volksmund versteht man darunter die Kosten für den Notar selbst, aber auch die Kosten, die für eine Änderung im Grundbuch anfallen. Die Änderungen im Grundbuch werden zwar vom Notar beauftragt, aber die Kosten dafür bekommt nicht der Notar, sondern das Kassen- und Steueramt.
Als Richtwert kann man etwa von 1.5% bis 2% des Kaufpreises als “Notarkosten” ausgehen. Etwa die Hälfte des Betrages gehen an den Notar. Die Kosten des Notars sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie.
Folgende Grundbuchänderungen werden in der Regel bei einem Immobilienkauf vorgenommen, die die zweite Hälfte der Kosten ausmachen.
- Eintragung der Auflassungsvormerkung
Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um eine Art Blockierung des Grundbuchs. Sie werden als vorläufiger Käufer der Immobilie eingetragen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt kein anderer die Immobilie kaufen kann. Die Eintragung ist kostenpflichtig. - Eintragung der Grundschuld
In der Regel nimmt man für den Kauf einer Immobilie einen Kredit auf. Das Haus dient dann als Sicherheit für den Kredit. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Sie die Raten für den Kredit nicht abzahlen können, die Bank das Haus verkaufen kann. Dazu wird sie durch die Eintragung der Grundschuld befähigt. Interessant ist, dass die Kosten für die Eintragung der Grundschuld sich an der Höhe der Kreditsumme orientieren. Falls Sie also 200.000€ Kredit aufnehmen, dann zahlen Sie für die Eintragung mehr, als wenn Sie nur 100.000€ aufnehmen. Eigentlich ist das reine Abzocke, wenn man sich das überlegt, denn 200.000 in den Computer eintragen ist nicht viel schwerer als 100.000 einzutragen. - Eintragung des Eigentümers
Nachdem der Verkäufer dem Notar bestätigt hat, dass er von Ihnen bzw. Ihrer Bank den Kaufpreis erhalten hat, ist der Kauf vollzogen und Sie werden als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Ab dann gehört die Immobilie Ihnen. Herzlichen Glückwunsch. - Löschung der Auflassungsvormerkung
Wenn Sie als Eingentümer im Grundbuch stehen, dann wird auch die zuvor eingetragene Auflassungsvormerkung wieder gelöscht. Dafür müssen Sie nochmals in die Tasche greifen.
Damit ist der Immobilienkauf vollbracht. Als letzten Schritt sollten Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug noch zukommen lassen. Das kostet Sie dann noch ca. 10 bis 15€, aber dann haben Sie es auch Schwarz auf Weiß und können nochmal sehen, dass auch alles glatt gegangen ist.
Fazit
Wie bereits zu Beginn erwähnt sind die Notarkosten zweigeteilt (Notar und Grundbuch). Die Beträge sind abhängig vom Kaufpreis bzw. von der Kreditsumme. Eine erste Einschätzung der Kosten können Sie über den folgenden Rechner berechnen https://www.interhyp.de/notar-grundbuchkostenrechner/.
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